Reise- und Kaufbedingungen von Froggy Transportation Limited

Datum: 22.10.2024

I. Einleitung

Froggy Transportation Limited (FTL) ist ein Transportunternehmen und -anbieter. FTL beauftragt Squarespace Acuity mit dem Ticketverkauf. Diese Reisebedingungen gelten für alle über Squarespace Acuity getätigten Käufe und von FTL angebotenen Reisen.

A. Allgemeine Bestimmungen

(1) Vertragsverhältnis

Wenn Sie ein Ticket von FTL kaufen, schließen Sie einen Vertrag mit FTL ab und erklären sich mit den Bedingungen einverstanden. Die Vertragsbedingungen sind (i) in Ihrem Ticket und (ii) in diesen Reisebedingungen („Bedingungen“) festgelegt.

FTL wird die Beförderung nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht oder Abstammung verweigern.

(2) Änderungen der Einkaufs- und Reisebedingungen

FTL kann diese Bedingungen jederzeit ändern, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Ihre Einkäufe und Reisen unterliegen den Bedingungen, die am Tag des Ticketkaufs und am Reisedatum gültig sind. FTL behält sich das Recht vor, die Bedingungen rückwirkend anzuwenden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Änderung der Bedingungen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Sie hat.

FTL, einschließlich seiner Mitarbeiter und Ticketagenten, ist nicht befugt, auf Bestimmungen dieser Bedingungen zu verzichten, diese zu modifizieren oder abzuändern, es sei denn, ein FTL-Manager oder ein bevollmächtigter Beauftragter erteilt hierzu eine schriftliche Genehmigung.

(3) Busunternehmen können sich nach der Buchung ändern

FTL kann Busfahrer nach eigenem Ermessen und nach Bedarf austauschen. Gelegentlich kann FTL einen anderen Busfahrer oder einen Drittfahrer beauftragen, wenn Fahrten aufgrund von Wartungsarbeiten nicht durchgeführt werden können. FTL wird die betroffenen Ticketinhaber bei einem Wechsel des Busfahrers kontaktieren.

II. Reisen

A. Tickets

Der Ticketkäufer und der Passagier sind dafür verantwortlich, dass der Vor- und Nachname sowie die Reiseinformationen des Passagiers auf dem Ticket korrekt angegeben sind. Die Vorlage eines Tickets für die Beförderung durch eine andere Person als den auf dem Ticket genannten Passagier macht das Ticket ungültig und kann zum Einzug führen.

Tickets sind nur gültig, wenn sie gemäß diesen Bedingungen genutzt werden. Passagiere, die ohne gültiges Ticket reisen, müssen möglicherweise eine Gebühr entrichten.

Wenn ein Ticket aufgrund der Nichteinhaltung einer dieser Bedingungen durch den Passagier ungültig wird, kann FTL:

  • Stornieren Sie alle verbleibenden Teile der Reiseroute oder Buchung des Passagiers.
  • Nicht genutzte Teile des Tickets einziehen;
  • Dem Passagier die Beförderung oder die Kontrolle seines Gepäcks verweigern; und/oder
  • Bewerten Sie den angemessenen Restwert des Tickets für den Passagier. Dieser darf nicht geringer sein als die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Flugpreis und dem aktuellen Flugpreis, der für die tatsächliche Reiseroute des Passagiers gilt.

Kinder ab 2 Jahren: Alle Kinder ab 2 Jahren benötigen ein Ticket.

Kinder unter 2 Jahren: Ein Kind unter 2 Jahren kann auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen, anstatt einen Sitzplatz zu beanspruchen, und reist in diesem Fall kostenlos und ohne Fahrkarte. Wenn die Erziehungsberechtigten ein Kind in einem Kindersitz sichern möchten, muss für dieses Kind eine Fahrkarte gekauft werden. Auf dem Schoß eines Erwachsenen darf nur ein Kind mitfahren.

(1) Unterlagen zum Einsteigen in den Bus

Jeder Fahrgast muss beim Einsteigen in den Bus ein gültiges gedrucktes oder elektronisches Ticket vorzeigen. Dieses berechtigt den Fahrgast ausschließlich zur Beförderung zwischen Abfahrts- und Zielort gemäß dem auf dem Ticket angegebenen Fahrplan am gebuchten Tag und zur gebuchten Uhrzeit.

Beim Einsteigen kann FTL Fahrgäste ab 16 Jahren nach einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Daueraufenthaltskarte, US-Militärausweis oder ein vergleichbarer Ausweis einer Bundes- oder Landesregierung, sofern dieser ein Foto sowie Angaben wie Name und Geburtsdatum enthält) fragen. Fahrgäste ab 16 Jahren müssen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen, um in den Bus einsteigen zu können.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Passagiers, alle erforderlichen Dokumente mitzuführen. FTL haftet nicht für Kosten oder Schäden, die durch das Nichtvorhandensein dieser Dokumente entstehen, einschließlich der Kosten für den Rücktransport. Die Vorlage des Ausweises liegt im Ermessen des FTL-Personals.

(2) Ticketkauf

Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, sind Tickets nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig. Der unbefugte Weiterverkauf von Tickets ist strengstens untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Tickets sind nur für den Fahrplan, das Datum, die Uhrzeit, den Abflug- und Zielort gültig, für den sie gekauft wurden. FTL haftet nicht für verlorene oder gestohlene Tickets.

(a) Buchungsbestätigung

Wenn Sie Tickets über FTL kaufen, erhalten Sie eine Bestätigung (E-Mail oder SMS) mit den Details Ihrer bestätigten Reisebuchung(en). Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Richtigkeit aller Angaben in der Buchungsbestätigung zu überprüfen.

(b) Verwendung von Gutscheinen

FTL kann drei Arten von Gutscheinen anbieten:

  • Servicegutscheine: Diese Art von Gutschein berechtigt den Kunden zum Bezug einer bestimmten Dienstleistung oder eines Dienstleistungspakets (z. B. ein Hin- und Rückreisepaket). Diese Art von Gutschein kann nur für die im Gutschein angegebenen Dienstleistungen eingelöst werden und ist von Änderungen des Dienstleistungspreises nicht betroffen.
  • Gutscheine: Diese Gutscheine haben einen festgelegten Geldwert (z. B. einen 30-Dollar-Gutschein) und gewähren dem Kunden einen Preisnachlass auf einen bestimmten Einkauf bis zur Höhe des Gutscheinbetrags. Diese Gutscheine können sowohl für den Fahrpreis als auch für eventuelle Zusatzgebühren (z. B. Servicegebühren, Fahrrad- oder Gepäckaufschläge usw.) eingelöst werden.
  • Rabattgutscheine: Diese Gutscheine berechtigen zu einem festen prozentualen Rabatt auf den Ticketpreis (z. B. 30 % Rabatt) oder zu einer Freikarte. Sie können ausschließlich für den Ticketpreis eingelöst werden. Zusätzliche Gebühren (z. B. Servicegebühren, Fahrrad- oder Gepäckaufschläge) können nicht mit Gutscheinen bezahlt werden.

Pro Einkauf kann maximal ein (1) Rabattgutschein eingelöst werden. Die Gutscheineinlösung ist ausschließlich online möglich.

Gutscheine können nicht umgetauscht oder gegen Bargeld, Schecks oder Guthaben eingelöst werden.

Gutscheine und Rabattgutscheine sind pro Person pro Marketingkampagne auf einen (1) Gutschein begrenzt. Löst eine Person unzulässigerweise mehr als einen (1) Gutschein aus derselben Kampagne ein, kann FTL nach eigenem Ermessen alle weiteren Reisen stornieren, die mit den unzulässig eingelösten Gutscheinen gebucht wurden.

Gutscheine, die im Rahmen von Marketingmaßnahmen oder als Kulanzgeschenk kostenlos ausgegeben werden, sind nur für einen Einkauf einlösbar. Nach Abschluss eines Einkaufs, bei dem ein solcher Gutschein eingelöst wurde, verfällt der Gutschein, es sei denn, es handelt sich um einen Gutschein mit Restguthaben. Ein Restguthaben kann bis zum Ablaufdatum des Gutscheins für zukünftige Einkäufe verwendet werden.

FTL ist niemals verpflichtet, den ausstehenden oder verbleibenden Betrag eines Gutscheins auszuzahlen.

Der Weiterverkauf von Gutscheinen ist verboten. FTL kann Ticketkäufe sperren oder stornieren, bei denen ein weiterverkaufter Gutschein verwendet oder deren Verwendung versucht wird. Auch im Falle des Diebstahls (oder der anderweitig unzulässigen Erlangung, Übertragung oder Einlösung) eines Gutscheins kann FTL Ticketkäufe sperren oder stornieren, bei denen ein solcher Gutschein verwendet oder deren Verwendung versucht wird.

Für die Einlösung eines Gutscheins können zusätzliche oder spezifischere Bedingungen gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen eines Gutscheins haben die spezifischen Bedingungen des Gutscheins Vorrang.

(c) Verbotene Buchungspraktiken

Alle Reservierungen von Kunden müssen für echte Passagiere und deren Einverständnis erfolgen, die alle Teilstrecken der gebuchten Reise antreten möchten. Dementsprechend verbietet FTL betrügerische, fiktive, doppelte und unmögliche/unlogische Buchungen (zusammen „Verbotene Buchungspraktiken“ oder einzeln „Verbotene Buchungspraktiken“), die alle gegen diese Bedingungen verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • die Durchführung einer Buchung mit einem illegal erworbenen Zahlungsmittel, beispielsweise einer gestohlenen Kredit- oder Debitkarte;
  • die Erlangung oder Verwendung der Bestellnummer eines anderen Kunden (ohne dessen Wissen oder Zustimmung), um die Ticketreservierung(en) dieses Kunden in betrügerischer Absicht zu stornieren;
  • Kauf einer Fahrkarte ohne die Absicht, die Reise anzutreten oder alle gebuchten Streckenabschnitte zu absolvieren;
  • Reservierung eines Tickets im Namen einer anderen Person ohne deren Zustimmung; und
  • doppelte oder unmögliche/unlogische Reisebuchungen – beispielsweise mehrere Reisen für denselben Passagier zur gleichen Zeit (d. h. Reisen, die ein Passagier physisch nicht antreten konnte), mehrere Reisen für denselben Passagier mit Abflug aus derselben Stadt am gleichen Tag oder mehrere Reservierungen mit widersprüchlichen oder sich überschneidenden Reiseplänen (wie Abflüge für denselben Passagier aus mehreren Städten zur gleichen Zeit).

Wenn FTL feststellt, dass ein Kunde verbotene Buchungspraktiken anwendet, behält sich FTL das Recht vor, ohne Benachrichtigung des Kunden Folgendes zu tun (alles kann durch automatisierte Mittel oder Prozesse erfolgen):

  • derartige Ticketreservierungen und/oder missbrauchte Gutscheine im Zusammenhang mit derartigen Ticketreservierungen zu stornieren;
  • keine Rückerstattungen für solche Ticketreservierungen leisten; und
  • den Kunden daran hindern oder ihn anderweitig auf die schwarze Liste setzen, sodass er keine zukünftigen Buchungen bei FTL vornehmen kann.

B. Fahrpreise

Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder hierin ausdrücklich angegeben, sind alle Tarife innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Abreise nicht erstattungsfähig.

Die Tarife gelten NUR für den angegebenen Flugplan, das angegebene Datum, die angegebene Uhrzeit, den angegebenen Abflugort und das angegebene Ziel. Ermäßigte Tarife unterliegen Datums-, Uhrzeit- und Flugplanbeschränkungen. Für die Tarife können zusätzliche Gebühren, einschließlich Steuern und Gebühren, anfallen. Abflugdaten und -zeiten können von Kunden mehr als 24 Stunden vor Abflug geändert werden, sofern die Vorausbuchungsbestimmungen (einschließlich der Sperrfristen für Feiertage) eingehalten werden und alle Transaktionen und Reisen innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Kaufdatum abgeschlossen werden. Online-Tarife können sich ändern. Es können Reisesperren während der Haupt- und Feiertagszeiten gelten. Die Tarife sind, sofern nicht anders angegeben, nur in US-Dollar zahlbar.

(1) Sondertarife

FTL bietet von Zeit zu Zeit Sondertarife an. Sondertarife gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit. Sollte der angegebene Tarif zum Zeitpunkt der endgültigen Buchung nicht mehr verfügbar sein, wird der aktuelle Preis als Option angezeigt.

(2) Fehlerhafte Tarife

FTL unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle veröffentlichten Tarife korrekt und zum Verkauf verfügbar sind. FTL bietet jedoch keine Tickets zum Nulltarif oder solche an, die fehlerhaft oder als fehlerhaft erkennbar sind. Sollte versehentlich ein fehlerhafter Tarif zum Verkauf veröffentlicht und ein Ticket zu diesem Tarif ausgestellt werden, bevor dieser korrigiert wurde, behält sich FTL das Recht vor, das Ticket zu stornieren und alle vom Käufer gezahlten Beträge zu erstatten oder, nach Wahl des Käufers, das Ticket zum korrekten Tarif neu auszustellen.

C. Stornierung und Umbuchung von Reservierungen

Unfreiwillige Stornierungen: Eine unfreiwillige Stornierung ist jede Stornierung durch FTL („unfreiwillige Stornierung“). FTL kann Ticketreservierungen jedes Kunden stornieren, wenn dies aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, notwendig oder ratsam ist. FTL kann Ticketreservierungen auch nach eigenem Ermessen stornieren, wenn dies angemessen ist, einschließlich aus Sicherheitsgründen.

Bei unfreiwilligen Stornierungen von Ticketreservierungen bietet FTL betroffenen Kunden entweder eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung an. Einzelheiten zu Rückerstattungen finden Sie im Abschnitt „Rückerstattungen“ dieser Bedingungen. Kosten für eine alternative Beförderung, die ein Kunde über ein anderes Unternehmen als FTL gebucht hat, gehen ausschließlich zu seinen Lasten. FTL ist in keinem Fall zur Erstattung solcher Kosten verpflichtet.

Freiwillige Stornierungen: Eine freiwillige Stornierung ist jede Stornierung durch einen Kunden („freiwillige Stornierung“). Freiwillige Stornierungen können von Kunden bis zu 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit des Busses vorgenommen werden.

Kunden können Tickets ausschließlich online stornieren. Busfahrer können eine Ticketreservierung nicht im Namen von Kunden stornieren.

Bei freiwilligen Stornierungen kann FTL eine vollständige Rückerstattung auf die belastete Karte für Einzelfahrscheine und einen Reisegutschein anbieten, der bei Buchung eines Hin- und Rückflugs auf einen Hin- und Rückflugcode zurückerstattet wird. Ein zurückerstattetes Hin- und Rückflugguthaben unterliegt weiterhin dem ursprünglichen Ablaufdatum. Einzelheiten zu Rückerstattungen finden Sie im Abschnitt „Rückerstattungen“ dieser Bedingungen.

Umbuchung von Fahrkartenreservierungen: Kunden können ihre Fahrkarte umbuchen, müssen dies jedoch spätestens 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit tun. Umbuchungen sind nur online möglich. Busfahrer können Fahrkartenreservierungen nicht im Namen von Kunden ändern.

Nicht genutzte Tickets: Storniert oder verschiebt ein Kunde eine Fahrt nicht bis spätestens 24 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit und tritt die Fahrt nicht an, verfallen sämtliche Fahrpreise und Gebühren für das Ticket in voller Höhe.

(1) Servicegebühren und Kreditkartenbearbeitungsgebühren

Im Falle einer freiwilligen Stornierung oder wenn ein Kunde eine Ticketreservierung umbucht, werden Servicegebühren und etwaige anfallende Kreditkartenbearbeitungsgebühren nicht erstattet.

Bei unfreiwilligen Stornierungen wird keine Servicegebühr erhoben.

D. Rückerstattungen

Fahrgäste, denen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bedingungen die Beförderung verweigert oder die aus dem Bus verwiesen werden, haben keinen Anspruch auf Erstattung, Ersatz- oder Rückbeförderung oder sonstige Entschädigung. Informationen zu den unten aufgeführten Stornierungsarten finden Sie im Abschnitt „Stornierung und Umbuchung von Reservierungen“.

Unfreiwillige Rückerstattungen

Wenn aufgrund einer unfreiwilligen Stornierung eine Rückerstattung erforderlich ist, erhält der Kunde eine Rückerstattung des vollen Betrags des Ticketpreises (der Ticketpreise) einschließlich aller gezahlten Gebühren (eine „unfreiwillige Rückerstattung“).

  • Optionen für unfreiwillige Rückerstattungen: Bei unfreiwilligen Rückerstattungen stehen den Kunden je nach ursprünglicher Zahlungsart die folgenden Optionen zur Verfügung.
  • Gutscheinrückerstattung (bei einer unfreiwilligen Rückerstattung immer eine Option).
  • Geldrückerstattung (Option nur für Tickets verfügbar, die mit Bargeld oder anderen Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, PayPal oder Google Pay bezahlt wurden).
  • Form der unfreiwilligen Rückerstattung: Bei unfreiwilligen Rückerstattungen erstattet FTL Tickets wie folgt:
  • Eine Gutscheinrückerstattung erfolgt in Form eines Stornierungsgutscheins, einer Art Gutschrift.
  • Bei Geldrückerstattungen erfolgt die Rückerstattung auf die Karte, die ursprünglich für den Kauf verwendet wurde, oder in bar, wenn das Ticket am selben Tag gekauft wurde.

Freiwillige Rückerstattungen

Bei Rückerstattungen im Falle einer freiwilligen Stornierung durch einen Kunden („freiwillige Rückerstattung“) wird dem Kunden eine vollständige oder teilweise Rückerstattung in Form eines Gutscheins („Stornierungsgutschein“) abzüglich aller anfallenden Servicegebühren und/oder Kreditkartenbearbeitungsgebühren ausgestellt. Es werden keine anderen Rückerstattungen gewährt.

Bei Rückerstattungen aufgrund einer Abflugverspätung von mehr als 60 Minuten oder einer Fahrplanänderung, die zu einer Verschiebung der geplanten Abfahrtszeit um mehr als 60 Minuten führt, wird dem Kunden ein Stornierungsgutschein in Höhe des vollen Ticketpreises inklusive aller gezahlten Servicegebühren ausgestellt. Andere Rückerstattungen sind nicht möglich.

Stornogutscheine sind zwölf (12) Monate nach Ausstellung gültig und können für eine neue Ticketreservierung verwendet werden. Übersteigt der Preis der neuen Ticketreservierung den Wert des Stornogutscheins, ist die Preisdifferenz vom Kunden zu zahlen. Ist der Preis niedriger, verbleibt die Differenz auf dem Stornogutschein und kann bis zum Ablaufdatum für eine zukünftige Ticketreservierung verwendet werden.

E. Beförderungsverweigerung

Fahrgäste dürfen sich nicht so verhalten, dass FTL gemäß diesem Abschnitt („Verbotenes Verhalten“) die Beförderung verweigert. FTL kann die Beförderung eines Fahrgastes verweigern oder ihn aus dem Bus entfernen, wenn dies nach alleinigem Ermessen des Fahrers zum Wohl oder zur Sicherheit des Fahrgastes, anderer Fahrgäste oder des Busfahrers oder zur Vermeidung von Schäden am Eigentum von FTL, seinen Fahrgästen oder Fahrern erforderlich ist. Beispielsweise und ohne Einschränkung kann FTL in folgenden Situationen die Beförderung verweigern oder Fahrgäste aus dem Bus entfernen:

  • Wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften oder behördlicher Anweisungen oder Anforderungen erforderlich ist oder wenn dies nach alleinigem Ermessen von FTL aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Bedingungen außerhalb der Kontrolle von FTL ratsam ist, darunter Naturkatastrophen, Streiks, zivile Unruhen, Pandemien, Embargos, Krieg und andere ähnliche Fälle höherer Gewalt.
  • Wenn ein Passagier sich weigert, auf Anfrage einen eindeutigen Ausweis vorzulegen;
  • Wenn ein Passagier eine der Regeln von FTL oder eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht einhält oder sich weigert, diese einzuhalten;
  • Wenn der Passagier einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt, dessen Angaben nicht mit den Angaben auf seinem Ticket übereinstimmen;
  • Wenn das Verhalten des Passagiers ungebührlich, beleidigend, gewalttätig oder illegal ist oder der Passagier betrunken oder unter Drogeneinfluss zu sein scheint;
  • Wenn der Fahrgast Alkohol, Drogen, Waffen oder andere verbotene Gegenstände irgendwo im Bus mitbringt (einschließlich der Aufbewahrung solcher Gegenstände im Gepäck);
  • Wenn der Fahrgast im Bus raucht oder E-Zigaretten oder Vaping-Geräte verwendet;
  • Wenn der Passagier barfuß ist;
  • Wenn der Fahrgast die Aktivitäten des Buspersonals behindert oder den Anweisungen eines Mitglieds des Buspersonals nicht Folge leistet;
  • Wenn der Passagier an einer ansteckenden Krankheit leidet, die während der normalen Busreise auf andere Passagiere übertragbar sein könnte;
  • Wenn der Fahrgast nicht in der Lage ist, mit angelegtem Sicherheitsgurt auf einem Sitz Platz zu nehmen, sofern der Bus mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist;
  • Wenn der Fahrgast sich weigert, angemessenen Anweisungen eines Buspersonals Folge zu leisten;
  • Wenn der Passagier Tiere an Bord bringt (mit Ausnahme legitimer Servicetiere, die zusammen mit einer behinderten Person reisen, wie im Abschnitt „Servicetiere“ dieser Bedingungen beschrieben);
  • Wenn das Verhalten des Fahrgastes gefährlich sein kann oder eine Gefahr für ihn selbst, den Fahrer oder andere Fahrgäste oder den Bus und/oder das Eigentum oder das Eigentum anderer Fahrgäste darstellt;
  • Wenn der Passagier schwer krank ist, es sei denn, der Passagier verfügt über eine schriftliche Genehmigung eines Arztes zur Busreise, aus der hervorgeht, dass er keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit oder für sich selbst oder andere darstellt und in der Lage ist, entweder alleine oder mit einer Begleitperson sicher zu reisen und über eine solche Begleitperson verfügt;
  • Wenn das Verhalten, die Kleidung, die Hygiene oder der Geruch des Passagiers ein unangemessenes Risiko der Beleidigung oder Belästigung anderer Passagiere darstellt; oder
  • Wenn der Passagier geltende Gesetze oder Vorschriften nicht einhält.

Fahrgäste, denen aufgrund einer der oben genannten Situationen die Beförderung verweigert oder die aus dem Bus verwiesen werden, haben keinen Anspruch auf Erstattung, Entschädigung oder Ersatz- bzw. Rückbeförderung jeglicher Art.

(1) Haftung für Schäden, die durch Passagiere verursacht werden

Fahrgäste, die sich an verbotenem Verhalten beteiligen, haften für alle daraus resultierenden direkten oder indirekten Schäden und/oder Nachteile, die ihnen selbst, dem Fahrer oder anderen Fahrgästen oder dem Bus und/oder dem Eigentum von FTL oder dem Eigentum anderer Fahrgäste entstehen.

F. Fahrpläne und Betrieb

FTL bemüht sich, Passagiere und deren Gepäck planmäßig vom Abfahrtsort zum Zielort zu befördern. Veröffentlichte Fahrpläne, Abfahrts- und Ankunftsdaten, Abfahrts- und Ankunftszeiten, Bustypen und ähnliche Angaben auf dem Ticket oder in den veröffentlichten Reiseplänen sind jedoch nicht garantiert und können sich ändern. FTL kann alternative Busse einsetzen, gemietete Busse und/oder Fahrer einsetzen, Fahrpläne ändern, Fahrten verschieben oder stornieren sowie auf dem Ticket angegebene Haltestellen nach eigenem Ermessen und aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen ändern oder auslassen. Die alleinige Haftung von FTL im Falle solcher Änderungen ist im Abschnitt „Rückerstattungen“ dieser Bedingungen festgelegt.

Sollte ein Bus während der Fahrt ausfallen, wird FTL im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren versuchen, den betroffenen Fahrgästen einen Ersatzbus oder ein Ersatztransportmittel zu einem geeigneten Wartepunkt zu vermitteln, von wo aus die Reise der Fahrgäste fortgesetzt werden kann.

FTL ist nicht verantwortlich oder haftbar für Stornierungen, Verspätungen, Fahrplanänderungen von Busreisen, Änderungen von Bussen oder Bustypen, Änderungen der Routen, auf denen FTL Passagiere vom Abfahrtsort zum Zielort befördert, oder für die nicht planmäßige Durchführung von Busreisen. FTL ist außerdem nicht verantwortlich oder haftbar für zusätzliche Kosten, Ausgaben, Schäden, Verluste oder Schäden, die den Passagieren direkt oder indirekt durch Stornierungen, Verspätungen, Fahrplanänderungen von Busreisen, Änderungen von Bussen oder Bustypen, Änderungen der Routen, auf denen FTL Passagiere vom Abfahrtsort zum Zielort befördert, oder für die nicht planmäßige Durchführung von Busreisen entstehen.

FTL wird versuchen, die Passagiere so schnell wie möglich über Verspätungen, Ausfälle und dergleichen zu informieren.

(1) Wann müssen Sie am Abflughafen sein, um an Bord zu gehen?

Kunden müssen 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit am Einstiegsort sein.

Wenn ein Kunde zur planmäßigen Abflugzeit nicht zum Einsteigen erscheint, wird das Ticket ungültig und der Sitzplatz kann an einen anderen Kunden verkauft werden.

Kunden werden per SMS, E-Mail oder Push-Benachrichtigung über Verspätungen oder Änderungen der Abfahrtszeit informiert. Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat ein Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er benachrichtigt wurde, zur geänderten Zeit nicht anwesend ist und die Abfahrt verpasst. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, korrekte und aktuelle Kontaktdaten anzugeben.

(2) Sitzplätze

Sitzplätze werden nicht zugewiesen, die Sitzplatzvergabe erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Unter bestimmten Umständen kann das FTL-Personal einen Sitzplatzwechsel für notwendig erachten, wenn der Sitzplatz aus folgenden Gründen benötigt wird: (i) Sicherheits- oder Betriebsgründen, (ii) für Minderjährige, (iii) für ältere Menschen oder (iv) für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Personen im Rollstuhl oder Elektromobil. In diesen Fällen sind die Anweisungen des Personals zu befolgen.


Personen mit Behinderungen, die im Rollstuhl oder Elektromobil mit dem Bus reisen möchten, finden weitere Informationen im Abschnitt „Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität“.

(3) Haltestellen

Auf Aufforderung des Fahrers, anderer Busbesatzungsmitglieder oder eines Polizeibeamten müssen alle Fahrgäste den Bus verlassen.

Während eines Halts kann der Fahrer oder ein anderes Buspersonal den Fahrgästen eine feste Abfahrtszeit bekannt geben, zu der der Bus den jeweiligen Haltepunkt verlässt und die Fahrt fortsetzt. Jeder Fahrgast ist dafür verantwortlich, rechtzeitig zur Abfahrtszeit im Bus zu sein. Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Fahrgäste, die mit Kindern reisen, sind dafür verantwortlich, dass alle Kinder zur angekündigten Abfahrtszeit ebenfalls an Bord sind. Fahrgäste, die zur angekündigten Abfahrtszeit nicht wieder im Bus sind, können zurückgelassen werden. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, auf verspätete oder abwesende Fahrgäste zu warten. Sollten Fahrgäste zur angekündigten Abfahrtszeit nicht wieder im Bus sein und am Haltepunkt zurückgelassen werden, übernimmt FTL hierfür keine Verantwortung oder Haftung. Derartige Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Erstattung, Entschädigung oder Ersatz- bzw. Rückbeförderung jeglicher Art.

Während eines Halts liegt es in der alleinigen Verantwortung des Fahrgastes, sämtliche Wertgegenstände aus dem Bus zu entfernen, um Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu verhindern, für die FTL nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden kann.

G. Haftung von FTL bei Annullierungen, Verspätungen und Fahrplanänderungen

Bei einer unfreiwilligen Stornierung, einer Abfahrtsverspätung von mehr als 60 Minuten oder einer Fahrplanänderung, die zu einer Änderung der voraussichtlichen Abfahrtszeit von mehr als 60 Minuten führt, storniert FTL (auf Kundenwunsch) das Ticket und erstattet den Ticketpreis gemäß dem Abschnitt „Rückerstattungen“ dieser Bedingungen. Verlangt der Kunde keine Stornierung und Rückerstattung, befördert FTL ihn mit demselben oder einem anderen Bus zu seinem geplanten Ziel. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. FTL haftet unter keinen Umständen für besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus Verspätungen, Fahrplanausfällen oder Ähnlichem ergeben.

H. Sicherheitsgurte

Während der Fahrt müssen alle Fahrgäste angeschnallt sitzen. Diese Anschnallpflicht gilt nur in Bussen mit Sicherheitsgurten. Jeder Fahrgast ist dafür verantwortlich, dass sein Sicherheitsgurt stets ordnungsgemäß angelegt ist.

I. Kinder und Minderjährige

Allgemeine Regelung: Kinder unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines Elternteils, Erziehungsberechtigten oder anderen mindestens 16-jährigen Fahrgastes befördert. FTL kann beim Check-in einen Nachweis über das Alter des Kindes verlangen. Ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde oder ein anderer amtlicher Ausweis ist erforderlich.

Begleitete Kinder unter 2 Jahren: Ein Kind unter 2 Jahren (ein „Kleinkind“), das keinen eigenen Sitzplatz beansprucht, kann kostenlos mit einem mindestens 16-jährigen Passagier oder einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen. Für weitere Kleinkinder und Kleinkinder, die einen eigenen Sitzplatz belegen, gilt der gültige Erwachsenentarif. Pro Erwachsenem sind maximal zwei Kleinkinder erlaubt (nur eines auf dem Schoß und das andere auf einem eigenen Sitzplatz). Kinder, die während der Reise ihren zweiten Geburtstag feiern, benötigen einen eigenen Sitzplatz und zahlen den gültigen Fahrpreis für die gesamte Reise. Es wird empfohlen, für Kleinkinder, die einen eigenen Sitzplatz belegen, einen Kindersitz zu verwenden.

Kindersitze: Viele Busse verfügen über Sicherheitsgurte für handelsübliche Kindersitze. FTL empfiehlt Fahrgästen, einen eigenen Kindersitz mitzubringen und zu benutzen, sofern dieser mit einem Sicherheitsgurt befestigt werden kann, für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen ist und gemäß den Anweisungen des Herstellers verwendet wird. Fahrgäste sind allein für die Befestigung des Kindersitzes verantwortlich und dürfen sich dabei nicht auf die Hilfe oder Beratung von FTL-Mitarbeitern verlassen. FTL haftet nicht für Schäden, einschließlich Personenschäden oder Todesfälle, die durch unsachgemäße Verwendung oder Befestigung eines Kindersitzes entstehen. FTL haftet auch nicht für Schäden, die durch die Nichtbenutzung eines Kindersitzes entstehen, einschließlich Personenschäden oder Todesfälle eines nicht angeschnallten Kindes.

J. Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität

FTL verpflichtet sich, Menschen mit Behinderungen gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Thema Behinderung zu betreuen. FTL diskriminiert bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht aufgrund einer Behinderung. Bei Fragen, Anliegen oder Beschwerden zu Reisen für Kunden mit Behinderungen wenden Sie sich bitte an FTL.

FTL verweigert einer Person mit Behinderung im Sinne des Americans with Disabilities Act (ADA) und der geltenden örtlichen Gesetze und Vorschriften die Beförderung nicht aufgrund der Behinderung des Passagiers, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben, weil dem Passagier keine angemessene Unterbringung möglich ist und/oder er ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für sich selbst oder andere darstellt.

Kauf- und Reiseunterstützung:

Wenn Sie eine Behinderung haben, wird FTL alles tun, um Ihnen eine angenehme Reise zu ermöglichen. Manche Behinderungen und Bedürfnisse sind für das FTL-Personal offensichtlich, andere hingegen nicht. Möglicherweise werden Sie unterwegs von mehreren FTL-Mitarbeitern oder mehreren Mitarbeitern betreut. Es ist wichtig, dass Sie an jedem Ort, an dem Sie Hilfe benötigen, um Unterstützung bitten, einschließlich der Fahrer, falls Sie für Ihre Reise unterschiedliche Fahrer haben.

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung Probleme beim elektronischen Kauf von Tickets bei FTL haben oder Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Reise haben, wenden Sie sich über einen der im Abschnitt „Kontakt für Hilfe“ weiter unten aufgeführten Kommunikationskanäle an FTL.

(1) Bevorzugte Sitzplätze

Zwei Sitzplätze im Bus sind für ältere Menschen und Fahrgäste mit Behinderungen reserviert. Sollten diese Plätze von anderen Personen als Behinderten oder älteren Menschen besetzt sein, wird das FTL-Personal diese Personen bitten, sich zu bewegen, kann sie jedoch nicht dazu zwingen.

Für Personen mit Behinderung, die im Rollstuhl/Elektromobil reisen möchten, werden spezielle Sitzplätze bereitgestellt. Um sicherzustellen, dass FTL Sie bei einer bestimmten Fahrt unterbringen kann, sollten Sie Ihren Wunsch, im Rollstuhl/Elektromobil zu reisen, bei der Buchung Ihrer Fahrkarte(n) angeben. Wenn Sie eine Fahrt mit Abfahrt innerhalb der nächsten 24 Stunden buchen, kontaktieren Sie uns bitte über den Abschnitt „Kontakt“ unten.

In jedem Bus gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Tickets nicht angeben, dass Sie mit Ihrem Rollstuhl/Elektromobil reisen möchten, haben wir möglicherweise nicht genügend Platz im Bus für Sie. Wir werden uns in angemessenem Umfang bemühen, Ihnen entgegenzukommen. Sollten jedoch alle Rollstuhlplätze im Bus bereits reserviert sein oder der Bus fast voll ausgelastet sein, können wir möglicherweise keinen Platz für Ihren Rollstuhl auf dieser Fahrt freigeben. In diesem Fall muss Ihr Fahrer Ihren zusammengeklappten Rollstuhl oder Ihr Elektromobil im Gepäckraum des Busses verstauen, und Sie reisen auf einem normalen Sitzplatz.

(2) Ein- und Aussteigen

Das FTL-Personal hilft Ihnen beim Ein- und Aussteigen und hilft Ihnen mit Ihrem Gepäck, Rollstuhl oder Elektromobil. Sagen Sie einfach Ihrem Fahrer an der Haltestelle Bescheid und fragen Sie ruhig erneut, wenn Sie während der Fahrt etwas benötigen, insbesondere wenn Sie während einer geplanten Haltestelle aussteigen möchten.

(3) Reisen im Rollstuhl oder Elektromobil

Bitte buchen Sie bei Ihrer Reisebuchung unbedingt ein Ticket für die Mitnahme im Rollstuhl oder Elektromobil, wenn Sie während der Fahrt darin sitzen möchten. Wenn Sie mit Ihrem Rollstuhl in den Bus einsteigen und anschließend auf einem normalen Sitzplatz sitzen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir können die Ausrüstung verstauen. Rollstühle und Mobilitätshilfen werden kostenlos befördert.

Alle FTL-Busse sind mit einem Rollstuhllift ausgestattet, der Ihnen den Einstieg erleichtert. Jeder Bus bietet Platz für zwei Passagiere im Rollstuhl oder Elektromobil. Wenn Sie auf einem normalen Sitzplatz reisen und Ihren Rollstuhl oder Elektromobil verstauen möchten, ist das ebenfalls kein Problem.

Jeder Bus kann unterschiedliche Gewichts- und Größenkapazitäten für Rollstühle und Elektromobile haben. Die Fahrer können Sie bis zur maximalen Liftkapazität im Bus befördern und erfüllen stets die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Gewicht und Größe. Diese lauten:

  • Gewicht inklusive Passagier: 600 lb (272 kg)
  • Rollstuhlabmessungen von 30 x 48 Zoll (76 cm x 121 cm)
  • Mobilitätsgeräte mit den Abmessungen 30 x 30 x 48 Zoll (76 x 76 x 122 cm)

Sofern Sie die zulässige Größe und das zulässige Gewicht Ihres Busses nicht überschreiten, wird ein Fahrer Sie mitnehmen. Sollte Ihr Rollstuhl oder Elektromobil die oben genannten Abmessungen nicht überschreiten, muss er im Gepäckraum verstaut werden.

Reisende, die mit einem Mobilitätsgerät reisen möchten, sollten möglichst frühzeitig buchen. Dies ist wichtig, da die Anzahl der Sitzplätze für alle Passagiere begrenzt ist und die Fahrpläne nur mit Reservierungen möglich sind. FTL kann möglicherweise nicht alle Kunden mit Mobilitätsgerät befördern. Bei Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Reise mit einem Rollstuhl oder Elektromobil kontaktieren Sie FTL über die im Abschnitt „Kontakt“ unten aufgeführten Kommunikationskanäle.

(4) Lagerung von Rollstühlen oder Elektromobilen

Rollstühle, Elektromobile und andere Mobilitätshilfen gelten nicht als zusätzliches Gepäck und werden kostenlos befördert. Es sei denn, Sie besitzen mehrere. In diesem Fall gilt das zweite Gerät als zusätzliches Gepäck und ist kostenpflichtig. Wenn Sie Ihren Rollstuhl oder Elektromobil nicht sitzend reisen möchten, können wir ihn im Gepäckraum verstauen.

Mobilitätshilfen wie Gehstöcke und Rollatoren dürfen im Bus mitgeführt werden, sofern sie sicher im Gepäckfach verstaut werden können. Mobilitätshilfen, die nicht sicher im Bus verstaut werden können, werden nach Möglichkeit im Gepäckfach verstaut.

Die maximalen Abmessungen für Mobilitätshilfen im Gepäckraum betragen 84 x 84 x 122 cm. Das Maximalgewicht für Mobilitätshilfen beträgt 90 kg. Mobilitätshilfen, die diese Maße überschreiten, werden NICHT akzeptiert.

(6) Alleinreisen

Sie können allein mit dem Bus reisen, sofern Sie selbstständig reisen können und keine persönliche Unterstützung benötigen, wie z. B. Hilfe bei der Medikamentenausgabe oder ständige Betreuung während der Fahrt. FTL kann diese Unterstützung nicht leisten. Wenn Sie diese benötigen, können Sie daher eine persönliche Pflegekraft mitbringen.

(7) Hilfe bei Stopps

Das FTL-Personal hilft Ihnen gerne bei allen Anliegen während eines Halts, z. B. beim Ein- und Aussteigen und beim Abholen Ihres Rollstuhls, Elektromobils oder anderer Hilfsmittel. Informieren Sie das FTL-Personal (z. B. den Fahrer) darüber, wenn Sie während eines Halts Hilfe benötigen, damit unser Personal Ihnen helfen kann.

(8) Assistenztiere

Assistenztiere sind in Bussen erlaubt. Assistenztiere sind Hunde oder andere Tiere, die speziell darauf trainiert sind, für Menschen mit Behinderungen zu arbeiten oder Aufgaben zu übernehmen. Wenn Sie ein Assistenztier mitbringen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Beispiele für die Arbeit oder Aufgaben, die von Assistenztieren ausgeführt werden, sind unter anderem das Führen blinder Menschen, das Warnen gehörloser Menschen, das Ziehen eines Rollstuhls, das Warnen und Schützen einer Person bei einem epileptischen Anfall, das Erinnern einer Person mit einer psychischen Erkrankung an die Einnahme verschriebener Medikamente, das Beruhigen einer Person mit einer posttraumatischen Belastungsstörung während einer Angstattacke sowie weitere Aufgaben.

Sie müssen Ihr Assistenztier jederzeit unter Kontrolle haben, indem Sie es an der Leine, im Geschirr oder in einer Transportbox führen, es sei denn, diese Hilfsmittel behindern die Arbeit des Assistenztiers oder die Behinderung des Tieres verhindert die Nutzung dieser Hilfsmittel. Das Tier muss in Ihrem Bereich (d. h. im Bereich um Ihre Füße) mitfahren. Tiere dürfen keinen Sitzplatz besetzen oder im Gang liegen. Gefährdet ein Assistenztier die Gesundheit oder Sicherheit von FTL-Mitarbeitern oder anderen Fahrgästen, kann das FTL-Personal ihm die Mitnahme verweigern oder es jederzeit während der Fahrt aus dem Bus entfernen.

Tiere oder Haustiere, die keine Diensttiere sind, müssen in einem Zwinger untergebracht werden.

(9) Sauerstoff, Beatmungsgeräte und Medikamente

Sie können tragbare Sauerstoffgeräte und Atemschutzgeräte in Bussen mitführen. Pro Passagier sind maximal zwei (2) Flaschen erlaubt. Alle Flaschen müssen mit Sicherheitskappen an den Ventilen versehen und ordnungsgemäß verpackt sowie gegen unbeabsichtigtes Entladen geschützt sein. Die Flaschen dürfen einen Durchmesser von maximal 11,4 cm und eine Länge von maximal 66 cm haben. Die maximale Sauerstoffladung im Bus darf 49 kg nicht überschreiten.

Sie müssen sicherstellen, dass Sie für die Dauer Ihrer Reise ausreichend Sauerstoff dabei haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Bedarf Nachschub zu organisieren.

Sie sollten Ihre Medikamente immer im Bus bei sich haben, da FTL nicht verantwortlich oder haftbar ist, wenn sie verloren gehen oder für Sie nicht zugänglich sind.

(10) Kontakt für Hilfe

FTL setzt sich für den Schutz Ihrer Rechte ein. Wenn Sie mit jemandem über Ihre Rechte als Kunde sprechen oder eine Beschwerde einreichen möchten, kontaktieren Sie FTL bitte über einen der unten aufgeführten Kommunikationskanäle.

Kontaktinformationen von Froggy Transportation

E-Mail: froggytransportation@gmail.com

K. Gepäck

FTL akzeptiert kein aufgegebenes Gepäck und lehnt ausdrücklich die Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck sowie für Verletzungen ab, die durch verrutschtes Gepäck verursacht werden oder daraus resultieren. Passagiere müssen ihr Gepäck selbst verstauen und umladen und Handgepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, stets in ihrer Hand behalten. FTL gibt kein Gepäck auf und übernimmt keine Verantwortung für dessen sicheren Transport auf Busstrecken. Das Gepäck muss den in diesen Bedingungen festgelegten Freigepäckmengen und -beschränkungen entsprechen. Bestimmte Gegenstände dürfen nicht befördert werden. Siehe „Erlaubte und verbotene Gegenstände“ im folgenden Abschnitt.

Passagiere, die Gepäck im Gepäckraum des hinteren Busses verstauen möchten, tun dies auf eigene Gefahr. Sie sind dafür verantwortlich, ihr Gepäck bei der Ankunft umgehend abzuholen. Für zurückgelassenes Gepäck/verlassene Gegenstände können Lagergebühren anfallen. Passagiere, die besondere Unterstützung mit ihrem Gepäck benötigen, wenden sich bitte an das FTL-Personal, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Alle Passagiere sind verpflichtet, ihr gesamtes Gepäck deutlich mit ihrem Namen, ihrer Adresse und ihrer Telefonnummer zu kennzeichnen.

Alle Taschen unterliegen der Durchsuchung, auch an Haltestellen und in Bussen.

(1) Freigepäck

(a) Handgepäck

Handgepäck ist kostenlos und auf ein Stück pro Passagier beschränkt, mit einer maximalen Größe von 16 x 12 x 7 Zoll (42 x 30 x 18 cm) und einem Maximalgewicht von 25 lb (7 kg). Geringe Größenabweichungen von diesen Maßen können gestattet sein, vorausgesetzt, dass die Gesamtmaße, wenn Sie die Maße (Länge Breite Höhe) addieren, 35 Zoll (90 cm) nicht überschreiten. Falls ein Passagier ein Gepäckstück mitbringt, das er in den Bus mitnehmen möchte, das aber größer oder schwerer ist als die in diesem Absatz beschriebenen Maße, dann: (i) muss dieses Gepäckstück im hinteren Teil des Busses verstaut werden und (ii) zählt als das einzige Gepäckstück, das der Passagier kostenlos im hinteren Teil des Busses verstauen darf, sofern alle anderen im Abschnitt „Verstauen von Gepäck im hinteren Teil des Busses und Übergepäck“ dargelegten Anforderungen erfüllt sind.

Die Fahrgäste sind während der gesamten Fahrt ausschließlich für ihr Handgepäck verantwortlich. FTL haftet nicht für verlorenes oder beschädigtes Handgepäck. Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Handgepäck so zu verstauen und zu überwachen, dass (i) die Sicherheit und der ordnungsgemäße Betrieb des Busses nicht beeinträchtigt werden und (ii) andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Handgepäck sollte nach Möglichkeit in den Gepäckfächern oder unter den Sitzen direkt vor dem Fahrgast verstaut werden.

Handgepäck und dessen Inhalt verbleiben während der gesamten Fahrt in der Obhut der Fahrgäste und sind entsprechend zu beaufsichtigen. Bei unbefugtem Zugriff Dritter ist der Busfahrer zu informieren. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Handgepäck vor Fahrtende auf Vollständigkeit zu überprüfen.

(b) Gepäckaufbewahrung im hinteren Teil des Busses und Übergepäck

Jeder Fahrgast darf ein Gepäckstück mit den maximalen Abmessungen 80 x 50 x 30 cm und einem maximalen Gewicht von 20 kg kostenlos im hinteren Teil des Busses mitführen. Geringe Abweichungen von diesen Maßen sind zulässig, sofern die Gesamtmaße (Länge Breite Höhe) 160 cm nicht überschreiten. Dieses Gepäck gilt als Standardgepäck.

Die folgenden Gepäckarten dürfen im hinteren Teil des Busses verstaut werden:

Erlaubt

Erlaubt

(aber nicht empfohlen)

Koffer

Rucksäcke

Reisetaschen

Badehosen

Werkzeugkästen

Plastiktüten

Papiertüten

Aus Ihrem Gepäck herausragende Gegenstände

Übergepäck: Sofern im hinteren Teil des Busses zusätzlicher Stauraum für Gepäck vorhanden ist, kann Übergepäck (zusätzlich zu dem oben beschriebenen Gepäckstück) gegen eine Gebühr pro Gepäckstück gestattet werden. Für Übergepäck gelten die oben genannten Gewichts- und Größenbeschränkungen. FTL kann die Mitnahme von Übergepäck nicht garantieren. Übergepäck (sofern für die Reise erlaubt) kann während des Buchungsvorgangs oder online nach dem Ticketkauf gebucht werden.

Zusätzliche Informationen: Passagiere sind für das Verladen ihres Gepäcks selbst verantwortlich. FTL-Mitarbeiter bieten Passagieren mit Behinderung auf Anfrage besondere Unterstützung beim Gepäck. Für alle anderen Passagiere leistet FTL-Personal nur in Ausnahmefällen Hilfe beim Gepäck, beispielsweise aus Sicherheitsgründen.

(2) Sperriges und übergroßes Gepäck

Sperrgepäck: Gepäck, das größer oder schwerer als Standardgepäck ist, kann nur als Sperrgepäck befördert werden. Sperrgepäck ist auf ein Gepäckstück pro Passagier begrenzt und muss vor jeder Reise reserviert werden. Es kann eine Gebühr anfallen. Sperrgepäck sollte bei der Buchung des Tickets angegeben werden. Sperrgepäckservice, Gebühren und Verfügbarkeit können je nach Kapazität und Buchungszeitpunkt variieren.

Einrichtungsgegenstände, Möbelteile, elektronische Geräte, Surfbretter und Kartons sind auch als Sperrgepäck verboten. Rollstühle, Elektromobile und Fahrräder gelten nicht als Sperrgepäck und unterliegen besonderen Bedingungen.

Übergroßes Gepäck: Jedes Gepäckstück, das mehr als 75 lb (34 kg) wiegt oder dessen Gesamtmaße (Länge Breite Höhe) 95 Zoll (240 cm) überschreiten, gilt als übergroßes Gepäck und wird NICHT akzeptiert.

(3) Erlaubte und verbotene Gegenstände

Das Mitführen gefährlicher, schädlicher oder illegaler Substanzen oder Gegenstände in den Bus ist Fahrgästen untersagt. Fahrgäste, die im Besitz solcher Gegenstände angetroffen werden, können (i) aus dem Bus verwiesen, (ii) von der Weiterreise ausgeschlossen und/oder (iii) den Behörden gemeldet werden.

(a) Wertgegenstände

Für wertvolle und zerbrechliche Gegenstände sind ausschließlich die Fahrgäste verantwortlich. Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnenbrillen und/oder Lesebrillen), elektronische Geräte (Laptops, iPads, Tablets, MP3-Player, Mobiltelefone, Kameras), Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplomzeugnisse, andere Zertifikate, Zeugnisse, Reisepässe, Führerscheine, Wertpapiere) usw. sowie zerbrechliche Gegenstände müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Solche Gegenstände dürfen nicht im hinteren Teil des Busses oder anderweitig außerhalb der Kontrolle des Fahrgastes aufbewahrt werden. FTL haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die Fahrgäste mit in den Bus nehmen.

(4) Fahrräder

Die Fahrradmitnahme im Bus ist grundsätzlich nicht gestattet.

(5) Kinderwagen

Für Passagiere mit Kleinkindern sind Kinderwagen als Sperrgepäck erlaubt, maximal ein Kinderwagen pro Kind. Kinderwagen müssen zusammenklappbar sein. Nicht zusammenklappbare Kinderwagen sind nicht erlaubt. Unter diesen Voraussetzungen werden Kinderwagen kostenlos befördert.

(6) Verlorenes oder vergessenes Gepäck/Gegenstände

Für das mitgebrachte Gepäck/die mitgebrachten Gegenstände ist ausschließlich der Fahrgast verantwortlich. FTL übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für verlorenes oder vergessenes Gepäck/Gegenstände oder für die Kosten, die mit der Wiederbeschaffung des verlorenen oder vergessenen Gepäcks/der Gegenstände verbunden sind.

Sollten Passagiere Gepäck/Gegenstände im Bus vergessen, kontaktieren Sie uns bitte unter www.froggytransportation.com. Werden verlorene oder vergessene Gepäckstücke/Gegenstände eines Passagiers gefunden, muss der Passagier mit FTL vereinbaren, dass er entweder (i) das Gepäck/die Gegenstände direkt bei FTL abholt oder (ii) FTL mit dem Versand beauftragt, wofür ein vorausbezahltes Versandetikett vom Passagier erforderlich ist. In jedem Fall trägt der Passagier alle Kosten, die mit der Wiederbeschaffung verlorener oder vergessener Gepäckstücke/Gegenstände verbunden sind.

(7) Gepäckhaftung

FTL lehnt ausdrücklich die Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, einschließlich Kinderwagen, und für durch das Gepäck verursachte oder daraus resultierende Verletzungen ab.

Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck infolge einer Buskollision oder eines Busunfalls ist die Haftung von FTL für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks eines Passagiers und/oder seines Inhalts (mit Ausnahme von Rollstühlen, Mobilitätshilfen und Hilfsgeräten, die von einer qualifizierten Person mit Behinderung verwendet werden) auf den Wert des Schadens oder Verlusts beschränkt, darf jedoch in keinem Fall 250 USD pro Erwachsenenticket und 125 USD pro Kinderticket übersteigen.

Bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen, Mobilitätshilfen oder Hilfsmitteln, die von einer behinderten Person genutzt werden, infolge einer Buskollision oder eines Busunfalls ist die Haftung von FTL für Verlust oder Beschädigung dieser auf den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten beschränkt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Während der Dauer der Haftungsfeststellung von FTL und bis zur Auszahlung der Gelder wird FTL alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um einen vorübergehenden Ersatz für die Ausrüstung des behinderten Passagiers zu beschaffen, der den technischen und funktionalen Merkmalen des verlorenen oder beschädigten Rollstuhls, der Mobilitätshilfe oder des Hilfsmittels entspricht.

Für die Abholung des Gepäcks, auch im hinteren Teil des Busses, sind ausschließlich die Fahrgäste verantwortlich. FTL haftet ausdrücklich nicht für Schäden oder Verluste, die durch die nicht rechtzeitige Abholung des Gepäcks entstehen.

L. Keine Diskriminierung

Reservierungen, Käufe und Sitzplätze erfolgen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Glaubensbekenntnis, nationale Herkunft oder andere geschützte Merkmale. Die Diskriminierungspolitik von FTL folgt dem Gesetz Titel VI.

Titel VI des Civil Rights Act von 1964 besagt, dass „keine Person in den Vereinigten Staaten aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe oder nationalen Herkunft von der Teilnahme an Programmen oder Aktivitäten, die mit finanzieller Unterstützung des Bundes gefördert werden, ausgeschlossen, von den Vorteilen ausgeschlossen oder im Rahmen dieser Programme oder Aktivitäten diskriminiert werden darf“ (42 USC, Abschnitt 2000d).


FTL setzt sich dafür ein, dass niemand aufgrund von Rasse, Alter, Behinderung, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder nationaler Herkunft von der Teilnahme an seinen Transportdiensten ausgeschlossen oder von den Vorteilen ausgeschlossen wird, wie in Titel VI des Civil Rights Act von 1964 geschützt.

Sollten Sie das Gefühl haben, während Ihrer Fahrt mit uns von einem FTL-Mitarbeiter aus einem der oben genannten Gründe diskriminiert worden zu sein, nehmen wir dies sehr ernst. Sie können unter www.froggytransportation.com eine Beschwerde einreichen.

M. Rauchen verboten

Rauchen ist im Bus und in einem Umkreis von 4,5 Metern verboten. Dies gilt auch für den Konsum aller rauchfreien Tabakprodukte, einschließlich E-Zigaretten.

N. Video- und Audioüberwachung in Bussen, Terminals und Einstiegsbereichen

Flughäfen, Busse und Einstiegsbereiche können zu Sicherheitszwecken mit Video- und/oder Audioaufzeichnungsgeräten ausgestattet sein. Video- und Audioaufzeichnungen können jederzeit und aus beliebigem Grund von autorisiertem Personal, einschließlich externer Dienstleister, die Sicherheits- oder Aufzeichnungsdienste erbringen (zusammen „Aufzeichnungsverantwortliche“), eingesehen werden. Solche Aufzeichnungen können auf entsprechende Anfrage auch Strafverfolgungsbehörden oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus können solche Aufzeichnungen Dritten zugänglich gemacht werden, wenn dies von einem der Aufzeichnungsverantwortlichen als notwendig erachtet wird. Ihre Annahme dieser Bedingungen oder das Einsteigen in einen Bus oder das Betreten eines Bereichs mit solchen Geräten gilt als Zustimmung zu solchen Aufzeichnungen und deren Verwendung.

Rechtliches

A. Geltendes Recht, Gesamte Vereinbarung und Haftungsbeschränkung

Alle sich aus diesen Bedingungen und/oder ihrem Gegenstand ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und werden entsprechend durchgesetzt, unabhängig von der Rechtstheorie, auf der die jeweilige Angelegenheit beruht. Das Flugticket und diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Beförderung durch FTL dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Absprachen oder Vereinbarungen. Es dürfen keine weiteren Zusicherungen, Garantien, Verpflichtungen oder Absprachen, weder gesetzlich noch nach Billigkeitsrecht, konkludent vereinbart werden.

FTL haftet nicht für Straf-, Folge- oder Sonderschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder anderen von FTL erbrachten Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob FTL Kenntnis von der Möglichkeit solcher Schäden hatte oder nicht. FTL haftet nicht für Schäden, die sich aus der Einhaltung von Gesetzen, behördlichen Vorschriften, Anordnungen, Regeln, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien durch FTL ergeben oder aus der Nichteinhaltung solcher Gesetze, behördlichen Vorschriften, Anordnungen, Regeln, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien durch einen Passagier oder aus dem Vertrauen eines Passagiers auf Ratschläge von FTL hinsichtlich solcher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Regeln, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien.

Die Entscheidung oder das Versäumnis von FTL, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ihre Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf diese oder andere Bestimmungen dar.

B. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer der hierin enthaltenen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft und Wirkung bleiben.

C. Keine Haftung für andere Busunternehmen

FTL ist ausschließlich für den Transport auf seinen eigenen Linien gemäß den geltenden Beschränkungen verantwortlich und übernimmt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen anderer, einschließlich Interline-Partner und anderer Betreiber, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. FTL haftet in keinem Fall für Folgeschäden oder Nebenschäden aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Verspätung, einschließlich wetterbedingter Verspätungen. Fahrgäste nehmen zur Kenntnis, dass FTL für die Erbringung seiner Dienste gelegentlich auf gemietete Fahrer und/oder Busse zurückgreifen kann. FTL haftet in keinem Fall für Handlungen oder Schäden, die von einem Busunternehmen verursacht werden.

D. Verzicht auf Sammelklagen

Kunden verzichten auf jegliches Recht, Ansprüche gegen FTL als Vertreter oder Mitglied einer Sammel- oder Verbandsklage geltend zu machen. Soweit dem Kunden gesetzlich die Einleitung einer Sammel- oder Verbandsklage gegen FTL gestattet ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass weder er noch ein gesetzlicher oder sonstiger Vertreter oder eine Person, die in seinem Namen handelt,

i. Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung der Sammel- oder Verbandsklage haben; und

ii. Reichen Sie einen Anspruch ein oder beteiligen Sie sich anderweitig an einer durch die Sammel- oder Verbandsklage gesicherten Wiedererlangung.

E. Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten

Wenn Sie ein Ticket für eine Beförderung buchen, andere Dienste erwerben oder an einem Programm oder Dienst von FTL teilnehmen, ermächtigen Sie hiermit FTL und unsere verbundenen Unternehmen und autorisierten Vertreter, (i) sämtliche von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu erfassen, zu verarbeiten, aufzubewahren und zu verwenden und (ii) an Dritte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Subunternehmer, Vertreter, verbundene Unternehmen, Marketingpartner, andere Transportunternehmen und Regierungsbehörden, zu deren Verwendung, Verarbeitung und Aufbewahrung weiterzugeben, wenn FTL in gutem Glauben davon ausgeht, dass dies im Interesse der Sicherheit liegt oder eine Offenlegung anderweitig notwendig oder ratsam ist oder wenn FTL dies für notwendig erachtet, um alle Geschäftszwecke im Zusammenhang mit dem angeforderten Programm oder den angeforderten Diensten und/oder der Werbung für andere Informationen, Waren und Dienste zu erfüllen, die für Sie von Interesse sein könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Zwecke: Vornehmen einer Reservierung; Kauf eines Tickets; Erhalt von Zusatzdiensten, einschließlich der Erfüllung spezieller Serviceanfragen; Buchhaltung, Abrechnung und Buchführung; Überprüfung von Krediten oder anderen Zahlungsmechanismen; Testen, Wartung und Entwicklung von Systemen; Kundenbeziehungen; Vertrieb und Marketing; Werbung für Waren und Dienstleistungen von FTL und/oder seinen verbundenen Unternehmen und Waren und Dienstleistungen von Drittanbietern; statistische Analyse; Entwicklung und Anpassung aktueller und zukünftiger Dienstleistungen; Erleichterung des Reisens, einschließlich der Erlangung der Einwanderungs-, Sicherheits- und Zollabfertigung; Einhaltung geltender Gesetze, Bestimmungen, behördlicher Anfragen, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und/oder gültiger Gerichtsbeschlüsse; Bereitstellung von Daten an Drittparteien oder Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörden, um Sicherheits- oder Gesundheitsmaßnahmen für Passagiere, Gepäck oder Fracht einzuhalten oder bei deren Entwicklung zu helfen oder um der Verhütung oder Aufdeckung von Straftaten oder der Festnahme oder strafrechtlichen Verfolgung von Straftätern zu dienen; Schutz der gesetzlichen Rechte von FTL und/oder unseren verbundenen Unternehmen.

Wenn Passagiere oder Kunden mehr über die FTL-Datenschutzrichtlinie erfahren möchten, können diese unter www.froggytransportation.com eingesehen werden. Diese Richtlinien stellen lediglich Verwaltungsprotokolle dar; sie stellen keine Verträge dar und sind nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Sie begründen auch keine vertraglichen oder gesetzlichen Rechte.



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